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Eheurkunde beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

+49 511 168-42974

32.31.2@Hannover-Stadt.de

Gebühren (amtlich)

In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen. Für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro. Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben. Die Urkunde ist im Regelfall gebührenpflichtig. Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen: • Sie sind mindestens 16 Jahre alt. • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht. • Sie sind die Eltern der Ehegatten. • Sie sind Kind der Ehegatten. • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

So läuft es ab

Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen. Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen: • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Ihre Meldeanschrift • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • den Grund der Beantragung • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde. Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen. Schriftlich beantragen Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Heiratsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse.

Gut zu wissen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • Internationale Eheurkunde • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden. Allgemeine Informationen Wenn Sie in Hannover geheiratet haben, können Sie beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Eheregister erhalten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland geheiratet haben, diese Ehe aber in Hannover nachbeurkundet wurde.

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover20,00 €
Niedersachsen5,00 € – 20,00 €
Deutschland (9.086 Städte)1,00 € – 125,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen. Für die Ausstellung einer … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Urkundenservice und Folgebeurkundungen · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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