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Amtliche Beglaubigung in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Hannover bei: - Bürgeramt Bemerode · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 6,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Bürgeramt Bemerode · Hannover

Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover

Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Linden · Hannover

Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-linden@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover

Lister Str. 10, 30163 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

- Bürgeramt Döhren · Hannover

Peiner Str. 9, 30519 Hannover

+49 511 168-32000

buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 6,00 Euro Die Gebühr bitte möglichst per girocard (EC) zahlen. Auf Antrag kann bei Vorliegen von Bedürftigkeit ganz oder teilweise auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden. Dabei sind geeignete Nachweise über die Bedürftigkeit (z. B. aktueller Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II) vorzulegen.

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Benötigte Unterlagen

• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Sie erhalten das beglaubigte Schriftstück sofort ausgehändigt.

Gut zu wissen

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn: • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B. • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts; • in Vereins- und Handelsregistersachen; • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden, • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird, • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind. Allgemeine Informationen Sie benötigen die amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift?

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover6,00 €
Niedersachsen0,50 € – 8,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 6,00 Euro Die Gebühr bitte möglichst per girocard (EC) zahlen. Auf Antrag kann bei Vorliegen von Bedürftigkeit ganz oder teilweise auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Bürgeramt Bemerode · Hannover, Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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