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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Grundstzangelegenheiten · Hannover.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Grundstzangelegenheiten · Hannover

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover

+49 511 168-43938

61.36@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden. Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten), • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen. • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug), • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

• Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber). • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen. • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören. • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

So läuft es ab

• Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein. • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

Gut zu wissen

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht). Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind. An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt. Allgemeine Informationen Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass ein Wohneigentum oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.

Häufige Fragen

Was kostet „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden. Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Grundstzangelegenheiten · Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum: Der Eintragungsbewilligung für das Grundbuch sind ein von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehener Aufteilungsplan und eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit nach § 3 Abs. 3 WEG vorliegen (§ 7 Abs. 4 WEG). Ohne diese Unterlagen kann das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher nicht anlegen — die Bescheinigung ist damit Voraussetzung für den einzelnen Verkauf von Eigentumswohnungen.
Was ist der Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile ersichtlich sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks müssen darin mit derselben Nummer gekennzeichnet sein.
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Maßgeblich ist § 3 Abs. 3 WEG: Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind; Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) sind Wohnungen abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind — etwa durch Wände und Decken — und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Die Prüfung nimmt die Baubehörde anhand Ihrer eingereichten Pläne vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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