Gewerbe abmelden in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten
Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main
"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
+49 69 212-42404
gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de
Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerberegister
Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main
"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
+49 69 212-32999
gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Frankfurt am Main — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes: • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Gut zu wissen
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Frankfurt am Main erledigen?
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Weitere Behördengänge in Frankfurt am Main:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.