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Gewerbe anmelden in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten

Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main

"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 212-42404

gewerbeinfo@stadt-frankfurt.de

Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerberegister

Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main

"ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 212-32999

gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de

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Benötigte Unterlagen

• Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung) • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug, • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Frankfurt am Main — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind • natürliche Personen oder • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG) Anzeigepflichtig sind: • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende, • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

So läuft es ab

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden. • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

Bearbeitungsdauer

• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: • einen Betrieb neu errichten, • eine Zweigniederlassung neu errichten, • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankfurt - Ordnungsamt - Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe anmelden“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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