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Verpflichtungserklärung abgeben in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verpflichtungserklärung abgeben erledigen Sie in Dresden bei: Stadt Dresden, Abt. Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenh..

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Stadt Dresden, Abt. Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenh.

Theaterstraße 11, 01067 Dresden

+49 (0351) 4886451

auslaenderbehoerde@dresden.de

Gebühren (amtlich)

• § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Haftung für Lebensunterhalt • § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen

Benötigte Unterlagen

• Verpflichtungserklärung (Formular) • Erhebungsbogen (Formular) • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung, Steuerbescheid) • Personalausweis oder Reisepass

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Dresden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Gäste * aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, dass der Gast eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorweisen kann. Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten: • Mit der Abgabe der Erklärung verpflichten Sie sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit. • Kommt es zu einer zwangsweisen Heimreise Ihres Gastes, so sind Sie auch verpflichtet, die dabei entstehenden Kosten zu tragen. Achtung! Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Einreise des Gastes. Die Verpflichtung gilt innerhalb dieses Zeitraums auch dann weiter, wenn ein Asylantrag des Gastes Erfolg hat oder ein Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wird. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

So läuft es ab

Die Verpflichtung, für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu haften, erklären Sie persönlich gegenüber der Ausländerbehörde (zuständige Stelle). • Füllen Sie die bei der zuständigen Stelle verfügbaren Vordrucke aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. • Suchen Sie diese Stelle während der Sprechzeiten auf (es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren). • Nach Prüfung der Unterlagen durch die Behörde unterschreiben Sie das dort vorgehaltene Formular mit der Verpflichtungserklärung. Ihre Unterschrift wird amtlich beglaubigt, das heißt, Sie unterzeichnen die Erklärung im Beisein der oder des Bediensteten. • Sie erhalten die Verpflichtungserklärung im Original. Wichtig! Mit der Verpflichtungserklärung beantragt Ihr Gast in seinem Heimatland ein Visum bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung. Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung mitzuführen. Für den Zeitraum des Besuches muss Ihr Gast krankenversichert sein!

Bearbeitungsdauer

Verpflichtungserklärungen werden in der Regel sofort behandelt, wenn • es sich um touristische Aufenthalte handelt oder • Ihre Einkommensbescheide sofort vorliegen. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich eine Woche, wenn • es sich um geschäftliche Aufenthalte handelt oder • finanzielle Nachweise aus Ihrer selbstständigen Arbeit benötigt werden.

Gut zu wissen

Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben

Häufige Fragen

Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Haftung für Lebensunterhalt • § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dresden, Abt. Staatsangehörigkeits- u. Ausländerangelegenh., Theaterstraße 11, 01067 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Sie erstatten sämtliche öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aufgewendet werden — einschließlich Versorgung mit Wohnraum sowie Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit (§ 68 AufenthG). Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind ausgenommen. Die Haftung ist gesetzlich auf fünf Jahre begrenzt; der Zeitraum beginnt mit der Einreise, die durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.
Wird meine Bonität geprüft?
Ja. Nach Angaben des Auswärtigen Amts prüft die Ausländerbehörde bei der Unterzeichnung Ihre Bonität, also Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, und beglaubigt Ihre Unterschrift. Die Verpflichtung selbst bedarf der Schriftform (§ 68 AufenthG).
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sollte die Verpflichtungserklärung bei der Visumerteilung in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, weil sich die finanziellen Verhältnisse inzwischen geändert haben können. Planen Sie die Abgabe daher zeitnah zum Visumantrag Ihres Gastes.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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