Personalausweis beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Dresden
Stadt Dresden, Abt. Bürgerservice
Theaterstraße 11, 01067 Dresden
Buergerbuero-Altstadt@dresden.de
Gebühren (amtlich)
• Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 27,60 • Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 46,00 • vorläufiger Personalausweis: EUR 10,00 Tipp: Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist. Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
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Gebühr jetzt berechnenBenötigte Unterlagen
• bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass) • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis Hinweise: Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Personalausweisen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Das digitale Lichtbild kann entweder vor Ort in der Behörde kostenpflichtig erstellt oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister aufgenommen werden. Das von einem Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der Cloud abgerufen werden kann. Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Voraussetzungen
Personalausweise können grundsätzlich ab Geburt eines Kindes ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Achtung! Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Datum, bis zu dem Ihr Ausweis gültig ist, finden Sie auf dessen Vorderseite. Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
So läuft es ab
Antrag Um den Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin bei der Passbehörde oder über das Bürgeramt. • Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. • Es werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, die später im Ausweis gespeichert sind. • Sie erhalten den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID). Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren • Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, stellen diese den Antrag gemeinsam. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen. • Die Kinder und Jugendlichen müssen bei der Beantragung anwesend sein, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind. • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen, die später im Ausweisdokument gespeichert sind. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen. Benachrichtigung • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Ausgabe • Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises vertreten lassen, wenn Sie dem Vertreter eine besondere Vollmacht erteilen.
Gut zu wissen
Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen
Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Dresden?
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Dresden erledigen?
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Weitere Behördengänge in Dresden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.