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Sterbeurkunde beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Landeshauptstadt Dresden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Landeshauptstadt Dresden

Rathausplatz 1, 01067 Dresden

+49 351 488 0

stadtverwaltung@dresden.de

Gebühren (amtlich)

• § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden • § 60 PStG – Sterbeurkunde • Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) , Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht • §§ 18ff Sächsisches Bestattungsgesetz • § 64 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X) – Gebührenfreiheit

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: eigener Ausweis, schriftliche Vollmacht und Ausweis der berechtigten Person (Original oder beglaubigte Kopie) • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung. Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte: • der letzte Ehepartner oder die letzte Ehepartnerin • der letzte Lebenspartner oder die letzte Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

So läuft es ab

Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen. • Sie benötigen ihren Reisepass oder Personalausweis. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Sterbedatum und -ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Urkunde für die Bestattung Für die Bestattung bedarf es keiner gesonderten Sterbeurkunde. Vor einer Beisetzung ist dem Friedhofsträger die Sterbeurkunde im Original vorzulegen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Gut zu wissen

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden • § 60 PStG – Sterbeurkunde • Anlage 1 zu § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) , Lfd. Nr. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt Dresden, Rathausplatz 1, 01067 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Dresden online?
Für Dresden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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