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Rente beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Rente beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Deutsche Rentenversicherung Bund · Berlin. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Dresden kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Deutsche Rentenversicherung Bund · Berlin

Ruhrstraße 2, 10709 Berlin

+49 30 865-0

drv@drv-bund.de

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Benötigte Unterlagen

• Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt. • Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind. • Dies können zum Beispiel sein: • Zeugnisse, • Bescheinigungen von Krankenkassen oder • Entgeltnachweise

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Dresden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen. Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind. Die Deutsche Rentenversicherung speichert darin: • Arbeitszeiten • Ausbildungszeiten • Krankenzeiten • Arbeitslosigkeitszeiten und • Kindererziehungszeiten Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Sie können Ihren Versicherungsverlauf auch jederzeit prüfen lassen. Wenn Sie 43 Jahre alt sind und Ihre Anschrift aktuell ist, sendet Ihnen die Rentenversicherung automatisch einen Versicherungsverlauf zu. So können Sie die gespeicherten Daten überprüfen. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versicherungsverlauf. Wenn die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten Sie diese rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklärungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden. Zudem wird Ihr späterer Rentenantrag so schneller bearbeitet. Auch zur Altersvorsorge können wir Sie besser beraten, wenn Ihre Daten korrekt sind. Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.

So läuft es ab

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen. Onlineantrag: • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf. • Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen. • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben. • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. • Senden Sie Ihren Antrag online ab. • Sie erhalten eine Sendebestätigung. • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag. Persönlicher Antrag: • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV. • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt. • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.

Gut zu wissen

Rentenversicherungskonto klären

Häufige Fragen

Wo kann ich „Rente beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Deutsche Rentenversicherung Bund · Berlin, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Rente beantragen“ in Dresden online?
Für Dresden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Rentenantrag bei meiner Gemeinde stellen?
Ja. Nach § 16 SGB I nehmen auch alle Gemeinden Anträge auf Sozialleistungen entgegen und leiten sie unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiter. Der Antrag gilt bereits als zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem er bei der Gemeinde eingegangen ist — eventuelle Fristen sind damit gewahrt.
Was passiert, wenn ich die Rente zu spät beantrage?
Eine Rente aus eigener Versicherung wird rückwirkend von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind — aber nur, wenn Sie den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats stellen, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung beginnt die Zahlung erst mit dem Antragsmonat (§ 99 Abs. 1 SGB VI) — ein verspäteter Antrag kann Sie also Rentenmonate kosten.
Kann ich die Rente online beantragen?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung stellt Online-Services bereit, über die Sie den Rentenantrag von zu Hause aus stellen, zwischenspeichern und später fortsetzen können. Alternativ ist die Antragstellung schriftlich oder über die Anlaufstellen vor Ort möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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