Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Dresden bei: SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden

Hauboldstraße 7, 01239 Dresden

+49 351 4888099

fuehrerscheinstelle@dresden.de

Gebühren (amtlich)

• § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein • § 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen • § 24a FeV - Gültigkeit von Führerscheinen • § 25 FeV – Ausfertigung des Führerscheins • Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1) FeV - Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nrn. 126/2, 202.5 und 202.6

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

Frist jetzt prüfen

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde) • biometrisches Foto • alter Führerschein • Beim Umtausch wegen der Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 und 3 zusätzlich: • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

So läuft es ab

• Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, weil Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf einer besonderen Vorlage leisten müssen. • Ist der Führerschein fertig, holen Sie ihn sich bei der Behörde ab. Hierbei können Sie sich aber auch vertreten lassen, indem Sie eine Vollmacht ausstellen. Tipps: • Es ist eine Expressbestellung möglich, durch die sich die Wartezeit auf den neuen Führerschein reduziert. • Einige Fahrerlaubnisbehörden bieten auch einen Direktversand durch die Bundesdruckerei in Berlin an Ihre Wohnadresse an.

Fristen

Berechtigung zum Führen von Lastkraftwagen Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis: • Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis (zum Beispiel DDR-Fahrerlaubnis der Klasse B) erhalten bei der Umstellung ohne weiteres die neuen Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, AM, L und T. • Wurde die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben, bekommt deren Inhaber zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse A1. • Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E werden unbefristet zugeteilt. • Nach der Umstellung dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in dem neuen Umfang geführt werden. Bei einer Umstellung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ist zu beachten, dass mit einer solchen Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50.

Gut zu wissen

Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen, der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (bei Ausstellung bis 31.12.1998) beziehungsweise Ausstellungsjahr des Führerscheines (bei Ausstellung ab 01.01.1999). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Hinweis: Eine tabellarische Übersicht über die Umtausch-Staffelung finden Sie in der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, gelten EU-Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, einschließlich der aufgrund des Umtausches neu auszustellenden Führerscheine, nicht mehr unbegrenzt. Sie werden nur noch auf 15 Jahre befristet ausgestellt und müssen danach erneuert werden. Die regelmäßige Erneuerung der Führerscheine stellt sicher, dass Personendaten und Lichtbild aktuell sind und die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit des Dokuments eingehalten werden. Bei der regelmäßigen Aktualisierung des Führerscheines handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein • § 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen • § 24a FeV - Gültigkeit von Führerscheinen • § 25 FeV – Ausfertigung des Führerscheins • Anlage 8e (zu § 24a Absatz … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden, Hauboldstraße 7, 01239 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dresden online?
Für Dresden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns