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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Dresden bei: SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden

Hauboldstraße 7, 01239 Dresden

+49 351 4888099

fuehrerscheinstelle@dresden.de

Gebühren (amtlich)

• § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein • § 4 Absatz 2 und § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nrn. 202.4, 256 und 202.7

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Benötigte Unterlagen

• gegebenenfalls: Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde) • biometrisches Foto • gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat (Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde .)

Voraussetzungen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen. Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

So läuft es ab

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Gut zu wissen

Führerschein bei Verlust ersetzen

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein • § 4 Absatz 2 und § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nrn. 202.4, 256 und 202.7
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: SG Fahrerlaubnisbehörde · Dresden, Hauboldstraße 7, 01239 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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