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Baugenehmigung beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Abteilung Bauaufsicht · Dresden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Abteilung Bauaufsicht · Dresden

Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

Mo, Di, Do 09:00-12:00, Di 13:00-17:00, Do 13:00-16:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+493514883761

bauaufsichtsamt@dresden.de

Gebühren (amtlich)

• Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens • Auslagen Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

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Benötigte Unterlagen

Je nach Bauvorhaben: • Lageplan mit schriftlichem Teil • Auszug aus der Liegenschaftskarte • Bauzeichnungen • Baubeschreibung • Standsicherheitsnachweis • Brandschutznachweis • Schallschutznachweis • Erschütterungsschutznachweis • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück • Statistischer Erhebungsbogen • weitere Anlagen nach Bedarf Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die untere Bauaufsichtsbehörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Dresden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

1. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben • nicht verfahrensfrei ist oder • nicht genehmigungsfrei gestellt ist. 2. Das Bauvorhaben steht • im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, • ist ein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus) oder • ist eine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung werden in jedem Einzelfall geprüft.

So läuft es ab

Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen. Online-Antrag Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID -Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein. • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an. • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein. • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden. • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen. Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID bzw.

Bearbeitungsdauer

• in der Regel drei Monate

Gut zu wissen

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im normalen Verfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder die Nutzung ändern möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung – es sei denn, Ihr Bauvorhaben ist verfahrensfrei oder von der Genehmigung freigestellt. Das normale Baugenehmigungsverfahren ist vorgeschrieben für • Sonderbauten • Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist Für alle anderen genehmigungsbedürftigen Vorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt. Hierzu beachten Sie bitte die Leistungsbeschreibung unter "Baugenehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren beantragen" (siehe –> Weitere Informationen). Verlängerungsantrag Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahre, auch rückwirkend, verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sie können den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung digital oder schriftlich bei Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens • Auslagen Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Bauaufsicht · Dresden, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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