Baugenehmigung beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Dresden
Abteilung Bauaufsicht · Dresden
Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden
Mo, Di, Do 09:00-12:00, Di 13:00-17:00, Do 13:00-16:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+493514883761
bauaufsichtsamt@dresden.de
Gebühren (amtlich)
• Verfahrensgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens • Auslagen Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Je nach Bauvorhaben: • Lageplan mit schriftlichem Teil • Auszug aus der Liegenschaftskarte • Bauzeichnungen • Baubeschreibung • Standsicherheitsnachweis • Brandschutznachweis • Schallschutznachweis • Erschütterungsschutznachweis • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück • Statistischer Erhebungsbogen • weitere Anlagen nach Bedarf Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die untere Bauaufsichtsbehörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Dresden — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
1. Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben • nicht verfahrensfrei ist oder • nicht genehmigungsfrei gestellt ist. 2. Das Bauvorhaben steht • im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, • ist ein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus) oder • ist eine Anlage, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung werden in jedem Einzelfall geprüft.
So läuft es ab
Ihren Bauantrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen. Online-Antrag Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID -Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein. • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an. • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein. • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden. • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen. Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID bzw.
Bearbeitungsdauer
• in der Regel drei Monate
Gut zu wissen
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im normalen Verfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder die Nutzung ändern möchten, benötigen Sie eine Baugenehmigung – es sei denn, Ihr Bauvorhaben ist verfahrensfrei oder von der Genehmigung freigestellt. Das normale Baugenehmigungsverfahren ist vorgeschrieben für • Sonderbauten • Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist Für alle anderen genehmigungsbedürftigen Vorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt. Hierzu beachten Sie bitte die Leistungsbeschreibung unter "Baugenehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren beantragen" (siehe –> Weitere Informationen). Verlängerungsantrag Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahre, auch rückwirkend, verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Sie können den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung digital oder schriftlich bei Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Häufige Fragen
Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Dresden?
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Dresden erledigen?
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Weitere Behördengänge in Dresden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Baugenehmigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.