Scheidung einreichen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Dortmund
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Harkortstr. 58, 44225 Dortmund
Mo, Di, Do 08:00-12:00, Mo, Di 13:30-16:00, Do 13:30-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 231 50-13332
bvst-hombruch@dortmund.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund
Mo, Di, Do 08:00-12:00, Fr 07:00-12:00, Mo, Di 13:00-16:00, Do 13:00-18:00, Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 231 50-13332
bvst-hoerde@dortmund.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel
Niedersachsenweg 13 - 15, 44143 Dortmund
+49 231 50-13331
bvst-brackel@dortmund.de
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund
+49 231 50-13332
bvst-aplerbeck@stadtdo.de
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 € (6 Jahre gültig) • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 46,00 € (10 Jahre gültig) • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig) • Aufnahme der biometrischen Daten: 6,00 € Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. (EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen • Scheidungsurkunde • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
Voraussetzungen
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig. Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig. Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Allgemeine Informationen Der Personalausweis hat folgende Funktionen: • Normaler Sichtausweis • Biometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und Fingerabdrücken • Online-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten Geräten • Auf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet.
So läuft es ab
Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren vor Ort genommen, um sie im Chip des Ausweisdokuments zu speichern. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbst gewählte, sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
Gut zu wissen
Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?
| Dortmund | 27,60 € / 46,00 € / 10,00 € / 6,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,00 € – 75,00 € |
| Deutschland (6.816 Städte) | 6,00 € – 75,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Scheidung einreichen“ in Dortmund?
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Dortmund erledigen?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Weitere Behördengänge in Dortmund:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Scheidung einreichen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.