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Jagdschein beantragen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde — Gebühr laut amtlicher Angabe: 35,00 € / 50,00 € / 65,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Brückstr. 45, 44135 Dortmund

+49 231 50-24134

umweltamt.waldjagdfischerei@stadtdo.de

Gebühren (amtlich)

Jahresjagdschein: 35,00 € Zweijahresjagdschein: 50,00 € Dreijahresjagdschein: 65,00 € Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

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Voraussetzungen

Der 1. Wohnsitz muss in Dortmund liegen. Weitere Voraussetzungen unter "Notwendige Unterlagen".

Gut zu wissen

Dortmunder Bürger*innen können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Beantragung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?

Dortmund35,00 € / 50,00 € / 65,00 €
Nordrhein-Westfalen20,00 € – 75,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Jahresjagdschein: 35,00 € Zweijahresjagdschein: 50,00 € Dreijahresjagdschein: 65,00 € Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde, Brückstr. 45, 44135 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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