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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 96,00 € / 225,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)

Südwall 2-4, 44137 Dortmund

+49 231 50-13332

fahreignung@stadtdo.de

Gebühren (amtlich)

Neuerteilung der Fahrerlaubnis 2024: Gebühren zwischen 96 € und 225 € je nach Aufwand (Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Untersuchung besonderer Anforderungen • Führungszeugnis

Voraussetzungen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen. Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt. Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt: • C • C1 • CE • C1E • D • D1 • DE • D1E Nach dem Entzug des Führerscheins muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Im Regelfall wird die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen. In diesen Fällen bestimmt das Gericht auch, bis wann die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Dies ist die sogenannte Sperrfrist. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie eine neue Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen. Die entzogene Fahrerlaubnis lebt nicht wieder auf. Die Fahrerlaubnis kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Sie erheblich gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen haben. Eine Sperrfrist wird von der Verwaltungsbehörde nicht ausgesprochen, allerdings darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sollte Ihnen durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, müssen sie ebenfalls wieder einen neuen Antrag stellen. Auch schwere Erkrankungen (z.B. Diabetes, Alkoholerkrankung, Anfallsleiden usw.) führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Einen Antrag auf Neuerteilung können Sie natürlich auch in diesen Fällen stellen.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?

Dortmund96,00 € / 225,00 €
Nordrhein-Westfalen6,30 € – 225,00 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Neuerteilung der Fahrerlaubnis 2024: Gebühren zwischen 96 € und 225 € je nach Aufwand (Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle), Südwall 2-4, 44137 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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