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Bewohnerparkausweis beantragen in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Bonn bei: Dienstleistungszentrum · Bonn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 € / 7,50 € / 90,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bonn

Dienstleistungszentrum · Bonn

Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

0228 776677

buergeramt@bonn.de

Gebühren (amtlich)

• Gültigkeit 1 Monat: 30 Euro (mit Bonn-Ausweis: 7,50 Euro) • Gültigkeit 3 Monate: 90 Euro (mit Bonn-Ausweis: 22,50 Euro) • Gültigkeit 6 Monate: 180 Euro (mit Bonn-Ausweis: 45 Euro) • Ersatzausstellung nach Verlust: 25 Euro • Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro Die Gebühr wird bei Ausstellung des Bewohnerparkausweises fällig. Bitte legen Sie daher den Bonn-Ausweis bereits mit der Antragstellung vor, ansonsten kann keine Ermäßigung erfolgen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Nach der Bearbeitung Ihres Antrages wird Ihnen der Bewohnerparkausweis mit einem entsprechenden Gebührenbescheid zugesandt. Eine Erstattung der Kosten ist nach der Ausstellung des Bewohnerparkausweises nicht mehr möglich. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neuen Gebühren: • Gültigkeit 6 Monate: 60 Euro • Gültigkeit 12 Monate: 120 Euro • Gültigkeit 24 Monate: 240 Euro • Die Ermäßigung für Inhaber*innen eines Bonn-Ausweises entfällt

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Benötigte Unterlagen

Wer in einem Bewohnerparkgebiet • mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, • dauernd ein auf sich als Halterin oder Halter zugelassenes Fahrzeug besitzt und • keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat, kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen. Eine Person erhält nur einen Parkausweis für ein Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. Bitte erklären Sie in der Begründung, wie die jeweils anderen Fahrzeuge genutzt werden und wo diese geparkt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass sich der Bedarf immer nur auf ein Kfz bezieht. Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular siehe unten). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters erforderlich. Bitte beantragen Sie die Verlängerung des Bewohnerparkausweises rechtzeitig. Bitte beachten Sie dabei die neuen Gebühren (siehe weiter unter "Kosten"). Wer über einen Bonn-Ausweis verfügt, zahlt eine um 75 % ermäßigte Gebühr. Die Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn der Bonn-Ausweis bereits bei Antragsstellung als Kopie, Bild oder Scan mitgeschickt wird. Ist dieser Nachweis nicht dabei, kann nachträglich keine Ermäßigung stattfinden! Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Bei Umzug Wenn das Parkraumgebiet gewechselt wird, das heißt, laut dem Straßenverzeichnis Bewohnerparkausweise in einen anderen Buchstabenbereich, ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen. Der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Bleibt der Buchstabenbereich gleich, muss auch der Bewohnerparkausweis nicht geändert werden.

So läuft es ab

Der Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann in der Zeit vom 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 monatsweise erfolgen. Für die Ausstellung werden Gebühren in Höhe von 30 Euro pro ausgestellten Monat nach der derzeit gültigen Gebührenverordnung erhoben. Ab Januar 2027 tritt eine neue Gebührenstruktur im Bereich Bewohnerparken in Kraft. Durch das damit auftretende erhöhte Antragsaufkommen ist eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten einzuplanen. Bitte berücksichtigen Sie diese Frist, bei Ihrer Antragsstellung. Bitte sehen Sie davon ab, Anträge mehrfach zu stellen. Der bei der Bearbeitung dadurch entstehende Mehraufwand kann Ihnen in Rechnung gestellt werden. Beantragung über das Serviceportal Sie können über das Serviceportal direkt online die Ausstellung oder Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beantragen. Den Link zu dieser Dienstleistung finden Sie unter "Formulare und Links". Beantragung über den Postweg Sie können alternativ das Formular "Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung eines Bewohnerparkausweises" ausfüllen und unterschrieben über den Postweg senden oder in den Nachtbriefkasten der Stadt Bonn werfen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie alle benötigten Dokumente mitsenden. Ein persönlicher Termin im Dienstleistungszentrum ist nicht erforderlich. Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post.

Gut zu wissen

Bewohnerparkausweis Änderung

Wie stehen die Gebühren in Bonn im Vergleich?

Bonn30,00 € / 7,50 € / 90,00 € / 22,50 €
Nordrhein-Westfalen6,00 € – 300,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Bonn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gültigkeit 1 Monat: 30 Euro (mit Bonn-Ausweis: 7,50 Euro) • Gültigkeit 3 Monate: 90 Euro (mit Bonn-Ausweis: 22,50 Euro) • Gültigkeit 6 Monate: 180 Euro (mit Bonn-Ausweis: 45 Euro) • Ersatzausstellung nach Verlust: 25 Euro • Änderung der Parkzone und/oder … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Bonn erledigen?
Zuständig ist: Dienstleistungszentrum · Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Bonn online?
Für Bonn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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