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Aufenthaltstitel verlängern in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Bonn bei: Ausländeramt · Bonn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bonn

Ausländeramt · Bonn

Oxfordstraße 19, 53111 Bonn

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00, Do 14:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)

0228 776000

antrag-auslaenderamt@bonn.de

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Im Rahmen der steigenden Fachkräfteeinwanderung und um für diesen Personenkreis eine fristgerechte und kompetente Bearbeitung der Anliegen gewährleisten zu können, wurde im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 das „Team Work“ bei der Ausländerbehörde Bonn geschaffen. Das Team Work ist zuständig für alle Aufenthaltstitel zum Zweck Erwerbstätigkeit, also z. B. für eine Beschäftigung, eine selbstständige Tätigkeit oder auch die Arbeitsplatzsuche (§§ 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes). Wenn Sie einen solchen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten, verwenden Sie bitte vorrangig unsere Online-Terminbuchung: • Terminbuchung Ausländeramt Alternativ können Sie auch unser Online-Formular nutzen. Wählen Sie hier bitte bei Zweck des Aufenthalts „Arbeitsaufnahme“ aus: • Online-Formular "Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis" oder wenden Sie sich an: • team-work@bonn.de Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Anfragen zum Zweck der Erwerbstätigkeit an team-work@bonn.de bearbeitet werden können. Für alle anderen Zwecke, wie z. B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung etc. nutzen Sie bitte wie gewohnt das Online-Formular oder wenden sich an antrag-auslaenderamt@bonn.de. Hinweis zur Beschäftigungserlaubnis: Falls Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder ein nationales Visum (kein „Schengen-Visum“) mit einer Beschäftigungserlaubnis besitzen, gilt dieser bisherige Aufenthaltstitel gemäß § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz inklusive aller Nebenbestimmungen und Auflagen (Beschäftigungserlaubnis) mit der rechtzeitigen Antragstellung auch nach Ablauf des Aufenthaltstitels fort. Sie dürfen also Ihre bisherige Beschäftigung weiter ausüben, auch wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch nicht verlängert wurde. Sie müssen dafür auch nicht im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sein, der Nachweis über die rechtzeitige Antragsstellung (z. B. gesendete E-Mail oder Antragsformular) reicht aus.

Gut zu wissen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Bonn erledigen?
Zuständig ist: Ausländeramt · Bonn, Oxfordstraße 19, 53111 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Aufenthaltstitel verlängern“ in Bonn online?
Für Bonn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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