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Verkehrswertgutachten beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verkehrswertgutachten beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Geoinformation · Berlin. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Geoinformation · Berlin

Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

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Abt3.Geoinformation@SenStadt.Berlin.de

Gebühren (amtlich)

Nach der Beantragung und der Sachverhaltsprüfung werden Sie durch die zuständige Behörde umfassend über die Gebühren aufgeklärt. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Erst nach Prüfung der Antragsvoraussetzung und der Bestätigung der Kostenübernahme erfolgt die Antragsbearbeitung. Die Gebühr beläuft sich in der Regel auf einen Betrag im vierstelligen Bereich. • Die Gebühren richten sich nach der Rechtsform der beantragenden Person und der zuständigen Behörde. Für die Gutachten des Gutachterausschusses richten sich die Gebühren nach den Tarifstellen 7000 und 7001 der Vermessungsgebührenordnung. • Für die verwaltungsinternen Tätigkeiten erfolgt eine Abrechnung nach den hierfür vorgesehenen Vorschriften.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Verkehrswertermittlung für Grundstücke (Erstellung eines Gutachtens) Den Antrag können Sie ausschließlich online stellen. • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Bei Beauftragung des Gutachterausschusses: Nachweis der Antragsberechtigung Nachweise können u.a. sein: • Kopie des Grundbuchauszuges • Erbschein • Vollmacht des/der Eigentümers/in (Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts können im Online-Dienst einen Nachweis der Antragsberechtigung hochladen.) • Lagebezug Die Beantragung bedarf zwingend eines Lagebezugs des Grundstückes, auf das sich die Wertermittlung beziehen soll. Dieser Lagebezug kann durch die Eingabe der Adresse, die Angaben des Liegenschaftskatasters oder des Grundbuches oder durch das Hochladen eines Kartenauszugs im Online-Dienst hergestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem beauftragten Arbeitsumfang und den erforderlichen Unterlagen anderer Behörden. Bei Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist im Einzelfall eine Bearbeitungszeit von derzeit mindestens einem Jahr üblich.

Gut zu wissen

Der Verkehrswert ist für den Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Schenkungen, Erbschaftsangelegenheiten, den dinglichen Umgang mit Rechten und Belastungen an einem Grundstück, städtebauliche Planungen sowie weitere Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) von zentraler Bedeutung. Bei einer Verkehrswertermittlung handelt es sich um die Ermittlung des stichtags- und objektbezogenen Marktwertes von Grundstücken oder Grundstücksbestandteilen einschließlich der Ermittlung von Mieten, Pachten und Nutzungsentgelten. Die Verkehrswertermittlung erfolgt in Form eines Gutachtens. Verkehrswertgutachten werden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin erstellt und können von Eigentümern oder sonstigen Privatpersonen oder juristischen Personen des Privatrechts, die Rechte an einem Grundstück besitzen, beantragt werden. Der Gutachterausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der für das Vermessungs- und Geoinformationswesen zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt. Für verwaltungsinterne Zwecke bei besonderen Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung, führt die für das Vermessungs- und Geoinformationswesen zuständige Senatsverwaltung die Verkehrswertermittlung durch. Verfahrensablauf Bei Beauftragung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin: 1.

Häufige Fragen

Was kostet „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Nach der Beantragung und der Sachverhaltsprüfung werden Sie durch die zuständige Behörde umfassend über die Gebühren aufgeklärt. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Geoinformation · Berlin, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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