Vaterschaftsanerkennung in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung · Berlin
Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
Mo 08:00-15:00 · Di 10:00-14:00, 15:00-18:00 · Mi 08:00-14:00 · Do 10:00-14:00, 15:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 · Feiertag, Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)
(030) 115
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Jugendamt - Beistandschaften · Berlin
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(030) 115
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Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen · Berlin
Rathausstraße 27, 12105 Berlin
(030) 90277-4000
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Jugendamt - Infopoint · Berlin
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Gebühren (amtlich)
• 40,00 Euro: für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt • keine: im Jugendamt • Bei Notaren ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig
Benötigte Unterlagen
• gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original) • Geburtsurkunden der Eltern Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde). • Mutterpass Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt • Geburtsurkunde des Kindes Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde. • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes immer vorlegen.
Voraussetzungen
• Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare. • Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet. • Ggf. beeidigter Dolmetscher Sind die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eltern hinzuzuziehen. • Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen • Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen • Dokumente in deutscher Sprache • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen"). • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen"). • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen. • Dokumente im Original Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
Gut zu wissen
Bei verheirateten Frauen ist kraft Gesetzes immer ihr Ehemann der Vater des Kindes. Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist, bedarf es zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung sowie die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter, bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden. Eine Vaterschaftsanerkennung in Verbindung mit einer Sorgeerklärung können Sie kostenfrei bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder Ihrem zuständigen Standesamt. Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt aber keine Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden. Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.
Häufige Fragen
Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Berlin?
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Berlin erledigen?
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Vaterschaftsanerkennung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.