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Unterhaltsvorschuss beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Unterhaltsvorschuss beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Jugendamt - Familienbüro · Berlin. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Jugendamt - Familienbüro · Berlin

Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin

Mo 08:00-15:00 · Di 10:00-14:00, 15:00-18:00 · Mi 08:00-14:00 · Do 10:00-14:00, 15:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 · Feiertag, Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

jugendamt-familienbuero@ba-sz.berlin.de

Jugendamt - Familienservicebüro · Berlin

Brunsbütteler Damm 75, 13581 Berlin

(030) 90279 - 8300

fsb@ba-spandau.berlin.de

Jugendamt - Infopoint · Berlin

Rathausstraße 27, 12105 Berlin

(030) 90277-4000

info-jugendamt@ba-ts.berlin.de

Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

juginfo@lichtenberg.berlin.de

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Unterhaltsvorschuss Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post Für die Online-Antragstellung: • Sie können den Antrag vollständig digital einreichen, wenn Sie ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion verwenden. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen, können Sie den Antrag zwar ebenfalls online einreichen, jedoch müssen Sie am Ende des Antrags eine PDF ausdrucken und diese zusätzlich an die zuständige Behörde postalisch senden. • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 70 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Ergänzende Angaben für Kinder ab 12 Jahre (unter "Formulare") • Ausweis-Dokument zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • Nachweis über Ihren Wohnsitz Personalausweis oder Melde-Bescheinigung (Für die Meldebescheinigung entstehen Kosten.) • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel Ihr Ausweis-Dokument. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen entsprechenden Aufenthalts-Titel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung. • Geburtsurkunde des Kindes • Schulbescheinigung des Kindes Nachweis für Kinder ab dem 15. Lebensjahr • Einkommensnachweis des Kindes Nachweis für Kinder ab dem 15. Lebensjahr, wenn der Schulbesuch beendet ist • Unterhaltstitel Bitte legen Sie jegliche schriftliche Vereinbarung über/Festsetzung von Kindesunterhalt vor.

Voraussetzungen

• Kind unter 18 Jahren • Das Kind lebt bei Ihnen • Sie wohnen in Berlin Sie und Ihr Kind wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. • Sie erziehen Ihr Kind alleine Sie sind ledig oder geschieden oder verwitwet oder leben dauerhaft getrennt von Ihrem Ehegatten oder von Ihrer Lebenspartnerin oder von Ihrem Lebenspartner. Dauerhaft getrennt leben Sie auch dann, wenn der Andere für 6 Monate oder länger zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einem Gefängnis ist. Sie sind nicht alleinerziehend, wenn Sie und der andere Elternteil das Kind abwechselnd erziehen. • Unterhalts-Zahlungen: nur teilweise oder unregelmäßig oder gar nicht Ihr Kind bekommt vom anderen Elternteil gar keinen Unterhalt oder nur einen Teil des Unterhalts oder nur unregelmäßig Unterhalt. Bei Waisen: Falls Ihr Kind Waisenbezüge erhält, sind diese nicht so hoch wie der Unterhaltsvorschuss. • Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld (SGB II) • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld (SGB II) • Unterhaltsvorschuss, wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen Wenn Sie und Ihr Kind Bürgergeld (SGB II) vom Jobcenter beziehen und Ihr Kind das 12.

Gut zu wissen

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesem Fall kann Ihr Kind vom Staat einen Vorschuss gezahlt bekommen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Jugendamt - Familienbüro · Berlin, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch haben Kinder unter zwölf Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in der vorgesehenen Höhe erhalten (§ 1 UhVorschG). Zwischen dem zwölften und dem 18. Geburtstag besteht der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen — etwa wenn das Kind keine SGB-II-Leistungen bezieht oder der betreuende Elternteil über ein Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt (§ 1 Abs. 1a UhVorschG).
Wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?
Nur sehr begrenzt: Die Leistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 4 UhVorschG). Voraussetzung ist zudem, dass Sie sich zuvor in zumutbarer Weise bemüht haben, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu bewegen. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und soll an die durch Landesrecht bestimmte Stelle gerichtet werden, in deren Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat (§ 9 UhVorschG) — in der Praxis ist das meist die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Antragsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder der gesetzliche Vertreter.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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