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Scheidung einreichen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Berlin bei: Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht · Berlin

Hallesches Ufer 62, 10963 Berlin

(030) 90175-0

Amtsgericht Köpenick · Berlin

Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin

(030) 90247-0

Amtsgericht Pankow - Familiengericht · Berlin

Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin

(030) 90245-0

Amtsgericht Schöneberg · Berlin

Grunewaldstraße 66-67, 10823 Berlin

(030) 90159 - 0

Poststelle@ag-sb.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• 3.000,00 Euro: Mindestbetrag für den Streitwert Die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Wie hoch dieser ist, hängt im Wesentlichen vom Vermögen und Einkommen der Eheleute ab. Der Berechnung wird neben den Vermögenswerten unter anderem das Nettoeinkommen aus drei Monaten zugrunde gelegt. Die Anwaltskanzlei legt Ihnen die Abschlussrechnung in der Regel vor, wenn sie Ihnen den Scheidungsbeschluss übermittelt. Sie können aber auch Verfahrenskostenhilfe (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen") beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu bezahlen.

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Benötigte Unterlagen

• Antragsschrift Der Scheidungsantrag ist von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bei Gericht einzureichen. • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Unterlagen Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt. In der Regel müssen vorgelegt werden: • Ihr Lichtbildausweis • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift

Voraussetzungen

Eine Ehe kann durch das Familiengericht geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. In dem Scheidungsverfahren regelt das Familiengericht auf entsprechenden Antrag eines oder beider Ehegatten auch die Angelegenheiten, die mit der Scheidung im Zusammenhang stehen (sogenannte Folgesachen): wie die elterliche Sorge, den Umgang eines Elternteils mit den gemeinsamen Kindern, Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrates, die Zuweisung der Ehewohnung und güterrechtliche Angelegenheiten. Auch ohne gesonderten Antrag der Eheleute trifft das Familiengericht zusammen mit der Ehescheidung eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich. In der Regel kann das Familiengericht die Ehe erst dann scheiden, wenn alle Streitpunkte geklärt und alle Folgesachen zur Entscheidung reif sind. Die Ehescheidung und die Folgesachen werden dann vom Familiengericht zusammen in einem Gesamtbeschluss entschieden.

Bearbeitungsdauer

• Anwaltszwang Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen und auch auf diesem Wege Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Wenn Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchten, können Sie dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen. • Scheitern der Ehe Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw.

Häufige Fragen

Was kostet „Scheidung einreichen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 3.000,00 Euro: Mindestbetrag für den Streitwert Die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Wie hoch dieser ist, hängt im Wesentlichen vom Vermögen und Einkommen der Eheleute ab. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht · Berlin, Hallesches Ufer 62, 10963 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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