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Nebenwohnsitz anmelden in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin

Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Mo, Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) · Berlin

Otto-Schmirgal-Straße 3, 10319 Berlin

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do-Fr 07:30-13:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße - Vorzugstermine · Berlin

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

(030) 115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Benötigte Unterlagen

• Anmeldung des Zweitwohnsitzes oder der Nebenwohnung Stellen Sie den Antrag mit ausgefülltem Anmelde-Formular vor Ort im Bürgeramt. • Identitätsnachweis gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass oder eAT für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle genannten und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen mit. • Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers/Vermietenden) • Wohnungsgeber/innen sind verpflichtet, ihren Mietern/Mieterinnen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer/in ist, auch den Namen der Eigentümerin / des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. • Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Wohnungsgeberbestätigung. • Für ukrainische Geflüchtete: Bestätigung über dauerhafte Gewährung einer Unterkunft für ukrainische Geflüchtete zur Vorlage beim LEA oder LAF (gleichwertig zur Wohnungsgeberbestätigung) • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.

Voraussetzungen

• Sie haben eine weitere Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen und behalten die bisherige Wohnung im Bundesgebiet bei. • Frist: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug • Mindestalter 16 Jahre Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von der volljährigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. • Terminvereinbarung • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Gut zu wissen

Beziehen Sie neben ihrer alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung im Bundesgebiet eine weitere Wohnung in Berlin, ist dies ihre Nebenwohnung. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit folgenden Daten: • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum) • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung) Verfahrensablauf Sie können die Anmeldung nur vor Ort im Bürgeramt erledigen. • Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung. • Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Anmelde-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben. • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin, Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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