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Namensänderung beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Namensänderungsbehörde (landesabhängig, z. B. Standesamt oder Landratsamt/kreisfreie Stadt) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Namensänderung in den Fahrzeugpapieren • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten

Voraussetzungen

• Keine Voraussetzungen erforderlich.

Gut zu wissen

Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mitteilen. Die Mitteilung der Namensänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich. Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren können nicht mehr in den Bürgerämtern vorgenommen werden, sondern ausschließlich bei einer der Zulassungsbehörden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin12,00 €
Berlin12,00 €
Deutschland (6.823 Städte)5,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Namensänderungsbehörde (landesabhängig, z. B. Standesamt oder Landratsamt/kreisfreie Stadt). Die Standorte in Berlin finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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