Kirchenaustritt erklären in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte · Berlin
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin
(0)30 9023-0
Amtsgericht Köpenick · Berlin
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin
(030) 90247-0
Amtsgericht Neukölln · Berlin
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin
(030) 90191-0
Amtsgericht Pankow · Berlin
Parkstraße 71, 13086 Berlin
(030) 90245-0
Gebühren (amtlich)
• 30,00 Euro • Wird die Erklärung von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt, entstehen dort zusätzliche Kosten.
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• Kirchenaustrittserklärung Ausschließlich durch Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift möglich. Der Austritt kann nicht online erklärt werden! • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • Geburtsurkunden Ihrer Kinder Die Geburtsurkunden für Ihre Kinder benötigen Sie, wenn Sie den Austritt auch für Ihre Kinder erklären möchten und Ihre Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Die Eheurkunde oder die Lebenspartnerschaftsurkunde (bis Dezember 2008 auch als Heiratsbuch oder Familienbuch angelegt) benötigen Sie, wenn Sie die Eintragung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft auch im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt vornehmen lassen möchten.
Voraussetzungen
• Alter • Sie können Ihren Austritt selbst erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. • Für Kinder unter 14 Jahren und für Geschäftsunfähige können Sie als Eltern oder gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen Kinder persönlich mit Ihnen zusammen erscheinen und die Zustimmung zur Austrittserklärung abgeben. • Form Ihren Austritt können Sie direkt bei Ihrem Amtsgericht erklären, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Amtsgericht fertigt in diesem Fall eine Niederschrift Ihrer Erklärung an. Sie können Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie bei Ihrem Amtsgericht einreichen. • Persönliche Erklärung Eine Austrittserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten wollen, z.B. aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche, müssen Sie persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben. Verfahrensablauf 1. Geben Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eine Kirchenaustrittserklärung ab. Das können Sie zur Niederschrift vor Ort machen oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Der Austritt kann nicht online erklärt werden! 2. Ihre Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die amtsgerichtliche Niederschrift unterzeichnet haben oder Ihre notariell beglaubigte Erklärung beim Amtsgericht eingegangen ist. • Die Befreiung von der Kirchensteuer tritt mit dem Ende des Monats ein, in dem die Austrittserklärung beim Amtsgericht eingeht. 3. Das Amtsgericht benachrichtigt die Religionsgemeinschaft von der Abgabe der Erklärung. Es teilt Ihren Austritt der Meldebehörde mit. Auf Wunsch wird auch das Eheschließungs- oder Partnerschaftsregister beim Standesamt benachrichtigt.
Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?
| Berlin | 30,00 € |
| Berlin | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Berlin?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Berlin erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.