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Hilfe zur Pflege beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Hilfe zur Pflege beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Amt für Soziales · Berlin. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Amt für Soziales · Berlin

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

(030) 115

sozialamt@ba-fk.berlin.de

Amt für Soziales · Berlin

Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin

(030) 90299-0

soz.info@ba-sz.berlin.de

Amt für Soziales · Berlin

Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin

(030) 115

post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de

Amt für Soziales · Berlin

Galenstr. 14, 13597 Berlin

(030) 115

sozialamt@ba-spandau.berlin.de

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post einreichen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen. • Bei Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 3 MB groß sein. Scannen Sie Dokumente bitte möglichst mit einer niedrigen Auflösung zwischen 100 und 150 dpi ein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden. • Bei schriftlicher Antragstellung: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag, die Anlagen und Kopien Ihrer Unterlagen und Nachweise schriftlich per Post beim zuständigen Sozialamt ein. • Gültige Personaldokumente zum Beispiel Personalausweis, Unionsbürgerkarte (eID-Karte), elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass mit Meldebestätigung oder Meldebescheinigung • Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über den Aufenthaltsstatus • Bei Vertretung: Vollmacht / Betreuerausweis • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung • Ärztliche Unterlagen (soweit vorhanden) • Bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung Schwerbehindertenausweis • Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung • Einkommensnachweise • Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riester-Renten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz usw. • Kontoauszüge • Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige • Mietvertrag gegebenenfalls auch Mietänderungs-Schreiben • Heimvertrag oder Pflegevertrag (falls zutreffend) • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gut zu wissen

Die Kosten für die Pflege sind seit Jahren steigend. Oft deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen selbst tragen. Wenn das Geld nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege zu beantragen. Die Hilfe zur Pflege umfasst: • Ambulante Hilfen: häusliche Pflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen und Pflegegeld • Teilstationäre Hilfe in Tagesstätten • Stationäre Hilfen: Kurzzeitpflege und Heimpflege Verfahrensablauf Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post stellen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen. Online-Antragstellung für die ambulante Hilfe zur Pflege Hinweis: Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer vollstationären Einrichtung oder Räumlichkeiten der Eingliederungshilfe leben, können keinen Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege stellen. 1. Starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus. 2. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch. 3. Das Amt für Soziales prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unklarheiten bestehen oder Unterlagen fehlen. 4. Nach Abklärung möglicher offener Fragen oder Unterlagen erhalten Sie vom Amt für Soziales einen Bescheid.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Amt für Soziales · Berlin, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Nach § 61 SGB XII haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die benötigten Mittel aus Einkommen und Vermögen selbst aufzubringen. Bei minderjährigen, unverheirateten Personen wird auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder eines Elternteils berücksichtigt.
Warum ist die Hilfe zur Pflege nachrangig zur Pflegeversicherung?
Es gilt der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII): Sozialhilfe erhält nicht, wer die erforderliche Leistung von anderen — insbesondere von Trägern anderer Sozialleistungen — erhält. Die Pflegekasse leistet also zuerst; das Sozialamt übernimmt erst die Kosten, die danach ungedeckt bleiben.
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Wohnorts — ein förmlicher Antrag ist nicht nötig, ein formloses Schreiben oder eine Vorsprache genügt, denn die Sozialhilfe setzt nach § 18 SGB XII ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Amt prüft anschließend Pflegebedürftigkeit sowie Einkommen und Vermögen und fordert die erforderlichen Nachweise an.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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