Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt · Berlin
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin
(030) 9023-0
Amtsgericht Charlottenburg · Berlin
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
(030) 90177-0
Amtsgericht Kreuzberg · Berlin
Möckernstraße 130, 10963 Berlin
(030) 90175-0
Amtsgericht Köpenick · Berlin
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin
(030) 90247-0
Gebühren (amtlich)
Die Einsicht ist kostenfrei. Soweit Abschriften beantragt werden, entstehen dafür gesondert Kosten.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Mündlicher oder schriftlicher Antrag Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: • Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer) • Soweit bekannt: Angaben zum Grundstückseigentümer bzw. zur Grundstückseigentümerin Mündlicher Antrag • persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen • auch mit Vollmacht möglich Schriftlicher Antrag (zur Vorbereitung der Einsichtnahme): • formlos • per Post oder per Fax (immer mit Absenderangaben) • Vollmacht Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen. • Weitere Nachweise Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.: • Ihr Mietvertrag • der Kreditvertragsentwurf • der Kaufvertrag oder dessen Entwurf • ein Vollstreckungstitel • eine Klageschrift gegen den Eigentümer oder die Eigentümerin
Voraussetzungen
• Antrag Die Einsicht, die nur direkt im Grundbuchamt möglich ist, wird Ihnen auf Antrag gewährt. Ihren Antrag können Sie mündlich im Grundbuchamt oder schriftlich stellen. • Berechtigtes Interesse Es ist erforderlich, dass Sie erklären und nachweisen können, aus welchem Grund Sie die Einsichtnahme wollen. Zu den Gründen gehören z.B., dass Sie • gegen den oder die Grundstückseigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel haben und diese durch eine Vollstreckung in das Grundbuch durchsetzen wollen • dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin einen Kredit gewähren wollen • Mieter oder Mieterin sind und ermitteln wollen, wer der tatsächliche Vermieter oder Vermieterin ist
Gut zu wissen
Wenn Sie Einsicht in ein Grundbuch nehmen wollen, ist dies uneingeschränkt möglich, wenn: • sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet oder • Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder • der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Ihrer Einsicht zustimmt und Sie schriftlich bevollmächtigt hat. Ist das nicht der Fall, kann eine Einsicht nur gestattet werden, wenn sachliche Gründe dafür sprechen (berechtigtes Interesse); bloße Neugier ist nicht ausreichend. Die Einsicht kann sich, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur auf einzelne Abteilungen des Grundbuchs oder einzelne Teile der Grundakte beziehen. Hinweis: Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren
Häufige Fragen
Was kostet „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Berlin?
Wo kann ich „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Berlin erledigen?
Wer bekommt einen Grundbuchauszug?
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Grundbuchauszug?
Erfährt der Eigentümer, wer sein Grundbuch eingesehen hat?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.