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Erbschein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Erbschein beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Amtsgericht Charlottenburg · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Amtsgericht Charlottenburg · Berlin

Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

(030) 90177-0

Amtsgericht Kreuzberg · Berlin

Möckernstraße 130, 10963 Berlin

(030) 90175-0

Amtsgericht Köpenick · Berlin

Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin

(030) 90247-0

Amtsgericht Lichtenberg · Berlin

Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin

(0)30 90253-0

poststelle@ag-lb.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation • Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Absatz 1 JVKostG (Justizverwaltungskostengesetz)

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Voraussetzungen

Wenn Sie ein Urteil, einen Beschluss, einen Erbschein oder einen Vergleich eines Berliner Gerichtes im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Echtheit des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs bestätigen lassen müssen. Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung: • Apostille Die verkürzte Form heißt „Apostille“. Die Apostille bekommen Sie direkt bei dem Gericht, das das Urteil verkündet, den Beschluss oder den Erbschein erlassen hat. Sie ist aber nur für bestimmte Länder möglich. Welche das sind, erfahren Sie zum Beispiel auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“ oder beim Gericht. • Legislation Für alle anderen Länder brauchen Sie eine sogenannte „Legalisation“. Dazu stellt das zuständige Gericht Ihnen zunächst eine Vorbeglaubigung aus. Mit der Vorbeglaubigung wenden Sie sich dann an die Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie das Urteil, den Beschluss oder den Erbschein verwenden möchten. Die Auslandsvertretung stellt Ihnen die Legalisation aus. • Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Gut zu wissen

Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Häufige Fragen

Was kostet „Erbschein beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation • Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Absatz 1 JVKostG (Justizverwaltungskostengesetz)
Wo kann ich „Erbschein beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Charlottenburg · Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welches Gericht stellt den Erbschein aus?
Zuständig ist das Nachlassgericht: das Amtsgericht (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG), in dessen Bezirk die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es erteilt den Erbschein auf Antrag (§ 2353 BGB); die zum Antrag gehörende eidesstattliche Versicherung können Sie vor dem Gericht oder vor einem Notar abgeben (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen (notariellen) Verfügung von Todes wegen, genügt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel die Vorlage dieser Verfügung zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird in der Praxis dagegen häufig ein Erbschein verlangt.
Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert: dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 GNotKG). Je höher der so ermittelte Nettonachlass, desto höher fällt die Gebühr aus — die konkrete Höhe nennt Ihnen das zuständige Nachlassgericht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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