Elterngeld beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Elterngeld, Unterhaltsvorschuss · Berlin
Berliner Allee 252 - 260, 13088 Berlin
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Jugendamt - Infopoint · Berlin
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung · Berlin
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(030) 115
juginfo@lichtenberg.berlin.de
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Elterngeld berechnenBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Elterngeld Online möglich oder Sie stellen einen schriftlich Antrag per Post • Der Elterngeldantrag liegt in zwei unterschiedlichen Varianten vor. Bitte verwenden Sie den entsprechenden Elterngeldantrag, je nachdem, ob Ihr Kind oder Ihre Kinder vor bzw. am/nach dem 1. April 2025 geboren sind. • Für die Online-Antragstellung: Halten Sie bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), bereit. Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift können komplett digital übermittelt werden. Es ist kein Ausdrucken und versenden mit der Post nötig. • Alternativ können Sie den Antrag schriftlich per Post senden: Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. • Bei Änderungen nach Antragstellung auf Elterngeld: Berliner Änderungsantrag auf Elterngeld Bitte reichen Sie den Änderungsantrag schriftlich per Post ein. • Ausweis-Dokumente Personalausweise oder Reisepässe inklusive letzter Meldebescheinigung jedes Elternteils • Geburtsurkunde des Kindes zur Beantragung von Elterngeld im Original • Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern eine Erklärung je Elternteil; siehe Abschnitt "Formulare" • Nachweise über das bisherige Einkommen der Eltern bei nichtselbständigen Elternteilen: • Nachweise über das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes bei selbständiger Arbeit und Mischeinkünften: • letzter Einkommensteuerbescheid (Kalenderjahr vor der Geburt), sofern dieser noch nicht vorliegt, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder entsprechende Glaubhaftmachung des Einkommens • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld Bescheinigung, ob Mutterschaftsgeld bezogen wurde und falls ja, in welcher Höhe Der in Berlin genutzte bundeseinheitliche Antrag (über ElterngeldDigital) enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf für den Nachweis zum Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse gewünscht ist. Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld, die Geburtsurkunde (im Original) und Einkommensnachweise direkt mit dem Antrag mitzusenden.
Voraussetzungen
Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt in der Zeit, in der Sie das Kind betreuen, einen Teil Ihres Einkommens. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Basiselterngeld • Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate Ihres Kindes. • Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können Sie zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate nutzen. • Sie müssen mindestens zwei Monate und können höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. • Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes und maximal für einen Monat möglich. Eltern von Frühchen, Mehrlingen oder neugeborenen Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung können nach Bedarf und für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. • Das Elterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro, je nach dem bisherigen Einkommen. • Die Grenze des zu versteuernden Einkommens, ab dem der Anspruch auf Elterngeld entfällt, ist für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Ab dem 1.
Bearbeitungsdauer
• Eigenes Kind Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann Ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können. • Betreuung des Kindes Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. • Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. • Wohnsitz in Berlin Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. • Einkommen im letzten Jahr Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes betrug von beiden Elternteilen zusammen nicht mehr als 300.000 Euro (seit 01.04.2024: 200.000 Euro, ab 01.04.2025: 175.000 Euro), wenn beide im selben Haushalt leben.
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Unverbindliche Selbsteinschätzung nach § 2 BEEG. Anspruch entfällt ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG, Alleinstehende und Paare).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Elterngeld beantragen“ in Berlin erledigen?
Geht „Elterngeld beantragen“ in Berlin online?
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Kann ich Elterngeld online beantragen?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Elterngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.