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Eheurkunde beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 € / 80,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)

Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin

Mo-Do 08:00-12:00,13:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 90298-0

standesamt@ba-fk.berlin.de

Standesamt Pankow · Berlin

Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin

Mo 08:00-16:00 · Di, Do 09:30-18:00 · Mi 08:00-14:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

standesamt@ba-pankow.berlin.de

Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister

Alt-Lietzow 28, 10587 Berlin

(030)9029-13640

familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de

Standesamt Lichtenberg / Urkundenstelle · Berlin

Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin

115

Urkundenstelle.Standesamt@lichtenberg.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• keine: Eheurkunde für Sozialversicherungszwecke • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch • 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Ehe)

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. • Die Online-Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können. • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis Personalausweis oder Reisepass • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind) Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde. • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind) Sie Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug. • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Voraussetzungen

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihrer Eheschließung, weil dort das Eheregister geführt wird. Die Eheurkunde können Sie auch als mehrsprachige (internationale) Eheurkunde erhalten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Eheurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie z.B. das Bürgergeld und für Zwecke der Rentenversicherung. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich. Die Eheurkunde enthält folgende Angaben: • Tag und Ort der Eheschließung • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Eheschließenden - jeweils vor und nach der Eheschließung • Tag und Ort der Geburt beider Eheschließenden Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Neben der Eheurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Sie enthält außer den Angaben zur Eheschließung auch spätere Änderungen, die etwa durch Auflösung der Eheschließung oder durch Namensänderungen anstehen. Verfahrensablauf 1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen. 2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Ehe registriert wurde, können Sie entweder selbst kostenlos online nach dem zuständigen Standesamt zu suchen oder Sie geben eine kostenpflichtige Suche in Auftrag. • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten. • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen. 3. Für die Online-Antragstellung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Eheurkunde benötigen. 4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck. 5.

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin12,00 € / 6,00 € / 80,00 €
Berlin6,00 € – 80,00 €
Deutschland (9.086 Städte)1,00 € – 125,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • keine: Eheurkunde für Sozialversicherungszwecke • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch • 12,00 Euro: Eheurkunde mehrsprachig / international • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage), Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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