Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Bad Homburg vor der Höhe: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Bad Homburg vor der Höhe
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Gewerbe
Bahnhofstraße 16-18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
06172 1003222
gewerbeangelegenheiten@bad-homburg.de
Gebühren (amtlich)
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsFormulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis: • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer) • Personenschutz • Objektschutz Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Häufige Fragen
Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Bad Homburg vor der Höhe?
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Bad Homburg vor der Höhe erledigen?
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Weitere Behördengänge in Bad Homburg vor der Höhe:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.