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Personalausweis beantragen in Bad Homburg vor der Höhe: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Bad Homburg vor der Höhe bei: Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak, Dezernat II - Bürgerservice - Stadtbüro und Wahlen — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Bad Homburg vor der Höhe

Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak, Dezernat II - Bürgerservice - Stadtbüro und Wahlen

Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg v. d. Höhe

06172 1003104

stadtbuero@bad-homburg.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt die Gebühr im Regelfall 10,00 Euro .

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist • bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde. • bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass) • bei Jugendlichen unter 16 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich). • Bei Alleinerziehenden ist neben dem entsprechenden Personalausweis oder Reisepass ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes erforderlich. • Kinder, für die ein Personalausweis beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen. • Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. • Ein weiteres Passbild ist notwendig, wenn Sie auch einen vorläufigen Personalausweis benötigen.

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit • bei Kindern unter 16 Jahre: • Sie sind erziehungsberechtigt. • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend. Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Gut zu wissen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

Wie stehen die Gebühren in Bad Homburg vor der Höhe im Vergleich?

Bad Homburg vor der Höhe10,00 €
Hessen6,00 € – 46,00 €
Deutschland (10.078 Städte)4,50 € – 75,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

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46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Bad Homburg vor der Höhe?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt die Gebühr im Regelfall 10,00 Euro .
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Bad Homburg vor der Höhe erledigen?
Zuständig ist: Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak, Dezernat II - Bürgerservice - Stadtbüro und Wahlen, Rathausplatz 1, 61343 Bad Homburg v. d. Höhe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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