Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Alsdorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Alsdorf bei: Bürgerservice Führerschein · Würselen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 4,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Alsdorf kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bürgerservice Führerschein · Würselen

Carlo-Schmid-Straße 4, 52146 Würselen

+49 241 5198-6500

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

Gebühren (amtlich)

Umtauschmöglichkeiten: Online, per Post oder vor OrtFür den Pflichtumtausch steht bis auf Weiteres ein Sonderschalter zur Verfügung. Dienstags von 07:30 bis 11:00 Uhr können Sie Ihren Führerschein dort ohne Termin umtauschen. Zudem können Sie den Umtausch auch online, auf dem Postweg oder mit Termin vor Ort beantragen. Bitte bringen Sie bei der persönlichen Vorsprache für den Umtausch Ihres Papier- oder Kartenführerscheins folgende Unterlagen mit: Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges AusweisdokumentVorlage Ihres aktuellen FührerscheinesEin aktuelles, biometrisches Lichtbild (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)Im Wartebereich der Führerscheinstelle steht Ihnen ein benutzerfreundliches Self-Service-Terminal zur Verfügung. Hier können Sie ganz einfach ein biometrisches Passfoto erstellen und Ihre Unterschrift für die Führerscheinausstellung erfassen. Die Daten werden direkt und sicher an den zuständigen Sachbearbeiter übermittelt. Die Nutzung des Terminals kostet 4,50 €.

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

Frist jetzt prüfen

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Seit dem 19. Januar 2013 gibt es neue EU-Kartenführerscheine mit 15 Jahren Gültigkeit. Führerscheine, die davor ausgestellt wurden – ob grau, rosa oder als Karte – müssen bis spätestens 18. Januar 2033 umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum gelten andere Fristen. Prüfen Sie bitte rechtzeitig Ihren Umtauschtermin. Papierführerscheine Die alten grauen und rosa Papierführerscheine werden auf den neuen EU-Führerschein umgestellt. Der Zeitpunkt der Umstellung richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Für Führerscheininhaber ab Jahrgang 1953 ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen, doch der Umtausch ist weiterhin möglich. Für Jahrgänge vor 1953 gilt weiterhin der 19.01.2033 als Frist. Kartenführerscheine Der Pflichtumtausch betrifft alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

So läuft es ab

Nach erfolgter Beantragung wird der EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen daueren.

Fristen

• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Fahrerlaubnisklassen (z. B. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Alsdorf im Vergleich?

Alsdorf4,50 €
Nordrhein-Westfalen4,50 € – 51,60 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Alsdorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Umtauschmöglichkeiten: Online, per Post oder vor OrtFür den Pflichtumtausch steht bis auf Weiteres ein Sonderschalter zur Verfügung. Dienstags von 07:30 bis 11:00 Uhr können Sie Ihren Führerschein dort ohne Termin umtauschen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Alsdorf erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice Führerschein · Würselen, Carlo-Schmid-Straße 4, 52146 Würselen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Alsdorf online?
Für Alsdorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns