Wohngeld beantragen in Alsdorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Alsdorf
A 50 - Sozialamt · Alsdorf
Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
sozialamt@alsdorf.de
A 50 - Sozialamt / Wohngeldstelle · Alsdorf
Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
wohngeldstelle@alsdorf.de
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Mietzuschuss können beantragen: • Mieter einer Wohnung, • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes, • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts. Lastenzuschuss können beantragen: • Eigentümer von Wohnraum Ausschlussgründe Empfänger und Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind gem. § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden. • SGB II Leistungen inkl. Zuschuss für Auszubildende • SGB XII Leistungen • AsylbLG Leistungen • Übergangs- und Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz • SGB VIII Leistungen, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören • Darüber hinaus sind auch Personen ausgeschlossen die selber keine der o.g. Leistungen erhalten, deren Einkommen und Vermögen jedoch zu Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitgliedes berücksichtigt wurden.
So läuft es ab
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Gut zu wissen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz - WoGG, § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte die keine Transferleistungen (siehe Ausschlussgründe) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Alsdorf erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Alsdorf online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Alsdorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.