Amtliche Beglaubigung in Wuppertal: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Wuppertal
Einwohnermeldeamt 003.1 · Wuppertal
Döppersberg 41, 42103 Wuppertal
Mo, Mi, Fr 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-16:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0202 563-7575
ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de
Gebühren (amtlich)
8,00 Euro (pro Seite des Originals) Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit mit Karte (Girocard).
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich. Link zum Buchungssystem: Terminvereinbarung Bitte beachten Sie, dass jeden Tag neue Termine in das Terminvereinbarungssystem eingestellt werden. Sollte bei Ihrem Buchungsversuch kein Termin frei sein, versuchen Sie es bitte später, bzw. am nächsten Tag erneut. Achtung: Es können pro Termin maximal 5 Beglaubigungen gebucht werden. Werden mehr als 5 Beglaubigungen benötigt, müssen weitere Termine gebucht werden. Beglaubigungen können Sie auch in anderen Städten machen! Beglaubigungen können auch an den Universitäten und Hochschulen vorgenommen werden! Öffentliche Beglaubigung: • Zuständigkeit beim Notar • Ausnahme: Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen über den Ehe- und Geburtsnamen (Zuständigkeit: Standesamt) • Ausnahme: Beglaubigungen von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Zuständigkeit: Sozialamt, Abteilung Soziale Dienste, Friedrich-Engels-Allee 76,42285 Wuppertal, Tel. 563-2805, Kosten: 10 € pro Beglaubigung) Amtliche Beglaubigung = Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem Original • Beglaubigung einer Unterschrift • Beglaubigung eines Dokumentes • Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich bei: • Personenstandsurkunden (Zuständigkeit: ausstellendes Standesamt) • Auszüge aus dem Handelsregister (Zuständigkeit: Amtsgericht) • Auszüge Liegenschaftskataster (Zuständigkeit: Katasteramt) • Beglaubigung von Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (UG) (Zuständigkeit: Notar) • Auszüge aus dem Grundbuch (Zuständigkeit: Amtsgericht) • Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis • Einbürgerungsurkunden • Nationalpässe • Erbscheine (Zuständigkeit: Notar = Öffentliche Beglaubigung) Voraussetzungen für die Beglaubigung von Dokumenten: • Das Dokument oder das unterzeichnete Schriftstück wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt oder dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes) • Die Originale dürfen nicht laminiert sein. Ausländische Urkunden: Ausländische Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden, da Sie nicht unter die gesetzlichen Regelungen der §§ 33 und 34 VwVfG fallen.
Gut zu wissen
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Wie stehen die Gebühren in Wuppertal im Vergleich?
| Wuppertal | 8,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,40 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Wuppertal?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Wuppertal erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Wuppertal:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.