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Personalausweis beantragen in Wuppertal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Wuppertal bei: Einwohnermeldeamt 003.1 · Wuppertal — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wuppertal

Einwohnermeldeamt 003.1 · Wuppertal

Döppersberg 41, 42103 Wuppertal

Mo, Mi, Fr 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-16:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0202 563-7575

ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gelten folgende Gebührensätze: • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 27,60 € • Personalausweis für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 46,00 € • Vorläufiger Personalausweis (maximale Gültigkeit 3 Monate): 10,00 € • Erstellung eines Lichtbildes im Einwohnermeldeamt: 6,00 € • Übersendung des Personalausweises per Post: 15,00 € • Nachträgliches Anbringen eines Adressaufklebers: Gebührenfrei • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion sowie Entsperrung des Ausweises: Gebührenfrei • Änderung der PIN: Gebührenfrei Bitte zahlen Sie nach Möglichkeit Bargeldlos! • Kartenzahlung • Bargeld

Was kostet Ihr Ausweis wirklich?

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Benötigte Unterlagen

• altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden: • Geburtsurkunde • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit • bei Kindern unter 16 Jahre: • Sie sind erziehungsberechtigt. • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend. Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

So läuft es ab

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen. • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind. • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. • Sie erhalten eine Geheimnummer (PIN) und die Entsperrnummer (PUK) des Personalausweises in einem geschlossenen Kuvert. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür beziehungsweise in einer Postfiliale übergeben lassen. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können. In der Regel ist der Personalausweis in circa 4 Wochen abholbereit. Das Einwohnermeldeamt Wuppertal kann allerdings keine Garantie übernehmen, dass die Rücklieferung der Bundesdruckerei tatsächlich in dieser Zeit erfolgt. In einzelnen Fällen kann die Bearbeitungszeit auch länger dauern. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel während Ihrer Vorsprache gefertigt und ist höchstens drei Monate gültig. Beachten Sie zur Abholung des Personalausweises die Informationen im Produkt Abholung von Dokumenten . Sollten Sie an der Übersendung des Personalausweises per Post interessiert sein, melden Sie sich bitte vorab per E-Mail an das Einwohnermeldeamt. Wir können Sie so ganz individuell über das Verfahren informieren und Ihnen mitteilen, ob eventuell ein weitere Dokument zur Identifizierung an der Haustüre von Nöten ist.

Fristen

• Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst. • Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden. Zusätzliche Hinweise Vorläufiger Personalausweis Der vorläufige Personalausweis kann auf Antrag erstellt werden, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht worden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie kurzfristig bei bestimmten Institutionen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen müssen. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und wird von den Sachbearbeitenden im Einwohnermeldeamt zeitlich individuell gefertigt. Bitte beachten Sie auch hier die mitzubringenden Unterlagen (siehe Reiter Unterlagen). Namensänderung Bei einer Namensänderung (zum Beispiel durch Eheschließung, Annahme als Kind oder einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz) muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Gut zu wissen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert.

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PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Wuppertal?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gelten folgende Gebührensätze: • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 27,60 € • Personalausweis für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Wuppertal erledigen?
Zuständig ist: Einwohnermeldeamt 003.1 · Wuppertal, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Personalausweis beantragen“ in Wuppertal online?
Für Wuppertal ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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