Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Kirchenaustritt erklären in Wunstorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Wunstorf bei: Standesamt · Wunstorf — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 € / 15,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Wunstorf

Standesamt · Wunstorf

Südstr. 1, 31515 Wunstorf

05031 101-274

standesamt@wunstorf.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €. Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

So läuft es ab

• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten. Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten können Sie jederzeit auch ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen. Wenn gewünscht können Sie telefonisch oder per E-Mail (ggfs. auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten) einen Termin vereinbaren. Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Gut zu wissen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen Der Kirchenaustritt kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären. Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung? Bescheinigung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Wie stehen die Gebühren in Wunstorf im Vergleich?

Wunstorf30,00 € / 15,00 €
Niedersachsen10,07 € – 35,70 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Wunstorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €. Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Wunstorf erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns