Kirchenaustritt erklären in Wunstorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Wunstorf
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beträgt 30,00 €. Sollten Sie die erneute Ausstellung über Ihren Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benötigen beträgt die Gebühr 15,00 €.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
So läuft es ab
• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten. Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten können Sie jederzeit auch ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorsprechen. Wenn gewünscht können Sie telefonisch oder per E-Mail (ggfs. auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten) einen Termin vereinbaren. Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Gut zu wissen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen Der Kirchenaustritt kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder bei einem Notar erklärt werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären. Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung? Bescheinigung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Wie stehen die Gebühren in Wunstorf im Vergleich?
| Wunstorf | 30,00 € / 15,00 € |
| Niedersachsen | 10,07 € – 35,70 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Wunstorf?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Wunstorf erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Wunstorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.