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Wohnsitz anmelden / ummelden in Wunstorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Wunstorf bei: BürgerBüro · Wunstorf. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Wunstorf

BürgerBüro · Wunstorf

Südstr. 1, 31515 Wunstorf

05031 101-400

BuergerBuero@wunstorf.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für die melderechtliche Anmeldung fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Anmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: • aus dem Ausland zugezogenen Personen: • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • betreuten Personen: • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Personen, die nicht selbst erscheinen können: • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Wunstorf — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern. Allgemeine Informationen Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem erfolgten Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine in die Zukunft gerichtete Anmeldung ist nicht möglich. Neben der melderechtlichen Erfassung werden die notwendigen Änderungen in dem deutschen Personalausweis und Reisepass zeitgleich erledigt. Im Rahmen Ihrer An- oder Ummeldung können Sie entscheiden, ob Sie einen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden. Sollten Sie sich dazu entscheiden einen Nebenwohnsitz anzumelden, müssen Sie bei Ihrer Vorsprache einen Fragebogen zu Ihren Aufenthaltszeiten ausfüllen. Tipp: Sollte ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein, so melden Sie gleichzeitig neben dem Wohnsitz auch dieses mit um. Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie unter der unten aufgezeigten Dienstleistung " Kraftfahrzeugzulassung ".

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung. Die Anmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.

Gut zu wissen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Meldebehörde ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Wunstorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für die melderechtliche Anmeldung fallen keine Gebühren an. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Wunstorf erledigen?
Zuständig ist: BürgerBüro · Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Wunstorf online?
Ja — Wunstorf bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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