Amtliche Beglaubigung in Wunstorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Wunstorf
Gebühren (amtlich)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Folgende Gebühr wird erhoben, wenn die Kopie von Ihnen erstellt wurde: 7,00 € je Seite der Erstausfertigung 5,00 € je Seite für jede weitere Ausfertigung des gleichen Schriftstücks Wenn die Kopie von mir erstellt wird: 5,00 € je Seite der Erstausfertigung 3,00 € je Seite für jede weitere Ausfertigung des gleichen Schriftstücks
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • Originale der zu beglaubigenden Dokumente • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Voraussetzungen
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen. Voraussetzung für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Kopien ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder das zu beglaubigende Dokument bzw. die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Zeugnisse, Approbationsurkunden und Bescheide. Dokumente und Kopien dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn • weder das Original von einer Behörde erstellt worden ist noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden Finanzierungsunterlagen, Erbschaftsangelegenheiten), • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur das Standesamt, beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt), • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist, • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist, die durch einen Notar oder ein Gericht erstellt wird und nicht durch eine amtliche Beurkundung ersetzt werden kann, Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, um das Vorliegen eines Beglaubigungsverbotes zu prüfen.
Gut zu wissen
Dokumente und Kopien: Beglaubigung
Wie stehen die Gebühren in Wunstorf im Vergleich?
| Wunstorf | 7,00 € / 5,00 € / 3,00 € |
| Niedersachsen | 0,50 € – 8,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Wunstorf?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Wunstorf erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Wunstorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.