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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Willich: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Willich bei: 32/5 Führerscheine/Fahrschulen · Viersen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,10 € / 50,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Willich kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

32/5 Führerscheine/Fahrschulen · Viersen

Rathausmarkt 3, 41747 Viersen

Gebühren (amtlich)

• Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: 45,10€ zzgl. ggfs. 50,00€ für eine Ausnahmegenehmigung

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Voraussetzungen

• gültiger Personalausweis oder Reisepass • Ihr ausländischer Führerschein im Original (Biometrisches Foto, Mindestgröße 35x45 Millimeter – es ist weiterhin ein ausgedrucktes Foto erforderlich, da der Gesetzgeber für den Führerschein noch kein digitales Foto vorgesehen hat und deshalb ein digital abrufbares Foto mit Data-Matrix-Code bei der Führerscheinstelle nicht verwendet werden kann) • Übersetzung des ausländischen Führerscheins: Übersetzungen bieten zum Beispiel Automobilclubs oder öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer an. • ggf. Sehtest oder augenärztliches Zeugnis • ggf. Schulung in Erster Hilfe • ggf. Name und Anschrift der Fahrschule • ggf. weitere Nachweise bei Umschreibung von Lkw- und Busführerscheinen: Hierzu wird eine persönliche Beratung empfohlen.

Fristen

In Deutschland darf mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nur dann ein Kraftfahrzeug geführt werden, wenn das nach deutschem Recht erforderliche Mindestalter erreicht ist. Das bedeutet beispielsweise, dass man 18 Jahre alt sein muss, wenn man einen Pkw (bis 3,5 t) in Deutschland fahren will. Davon betroffen sind überwiegend Austauschschüler, die während ihres Auslandsaufenthaltes eine Fahrerlaubnis (z. B. in den USA, Australien oder Neuseeland) erworben haben. Eine sofortige Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis ab Wohnsitznahme/ Rückkehr unter Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" ist jedoch möglich! Je nachdem, in welchem Staat der ausländische Führerschein ausgestellt wurde, ist über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

Gut zu wissen

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben. Die Umschreibung ist nur persönlich in der Führerscheinstelle des Kreises Viersen möglich. Hierfür brauchen Sie einen Termin. Wichtig: Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der in einem EU- oder EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde, gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema "Umschreibung EU/ EWR-Führerschein beantragen" beschrieben sind. Voraussetzungen: Sie sind mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet.

Wie stehen die Gebühren in Willich im Vergleich?

Willich45,10 € / 50,00 €
Nordrhein-Westfalen6,30 € – 225,00 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Willich?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Es können Gebühren anfallen. Zahlungsziel: 45,10€ zzgl. ggfs. 50,00€ für eine Ausnahmegenehmigung
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Willich erledigen?
Zuständig ist: 32/5 Führerscheine/Fahrschulen · Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Willich online?
Für Willich ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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