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Baugenehmigung beantragen in Wedemark: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Wedemark bei: Team Bauplanung und Bauaufsicht · Wedemark. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Wedemark

Team Bauplanung und Bauaufsicht · Wedemark

Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark

Mo-Do 08:30-12:00,12:30-15:00 · Mi 08:30-12:00,12:30-18:00 · Fr 08:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)

05130 581-0

bauplanung@wedemark.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

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Benötigte Unterlagen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich. Allgemeine Informationen Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung). Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. die sogenannten verfahrensfreien Baumaßnahmen (§ 60 NBauO) oder aber die sonstigen genehmigungsfreien Baumaßnahmen sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie online. Die Baugenehmigung wird digital erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Nach den Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bedürfen Baumaßnahmen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, falls die NBauO keine abweichende Regelung trifft. Grundsätzlich ist also für die Errichtung von Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich. Der Bauaufsichtsbehörde prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Vereinbarkeit der baulichen Anlagen mit dem öffentlichen Baurecht. Entspricht ein Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht, so besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung; diese wird schriftlich erteilt. Gleichzeitig werden deren Kosten geltend gemacht. Ausnahmen vom Grundsatz der Genehmigungspflicht bestehen u.a. für • verfahrensfreie Baumaßnahmen nach § 60 NBauO • Wohngebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 unter den Voraussetzungen des § 62 NBauO (früher sogenanntes Bauanzeigeverfahren). Für bestimmte bauliche Anlagen erfolgt ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO. Bauantrag Ist eine Baugenehmigung erforderlich, so ist diese digital zu beantragen. Die Genehmigung erfolgt dann durch die Bauaufsichtsbehörde; für die Wedemark ist dies die Gemeinde selbst. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über einen Entwurfsverfasser digital einzureichen. Welche Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 2 der Bauvorlagenverordnung.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Wedemark — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Gut zu wissen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Wedemark?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Wedemark erledigen?
Zuständig ist: Team Bauplanung und Bauaufsicht · Wedemark, Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Wedemark online?
Für Wedemark ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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