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Fischereischein beantragen in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Trier bei: Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde — Gebühr laut amtlicher Angabe: 7,60 € / 12,20 € / 16,90 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Trier

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde

Wasserweg 7 - 9, 54292 Trier

115

ordnungsamt@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9, 54292 Trier

115

ordnungsamt@trier.de

Gebühren (amtlich)

• 7,60 Euro Jugendfischereischein • 12,20 Euro Sonderfischereischein • 16,90 Euro Jahresfischereischein • 55,00 Euro Fünfjahresfischereischein Nachlass • erfolgt unter Vorlage eines Nachweises für: • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit einer Behinderung, Empfängerinnen und Empfänger nach dem zweiten, dritten und zwölften Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung • Passbild • Ausweisdokument • bei Verlängerung zusätzlich: abgelaufener(bisheriger) Fischereischein • für den Jugendfischereischein zusätzlich: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen. Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers. Beantragung • erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten • es gibt kein Antragsformular (formlos) Verlängerung • erfolgt auf formlosen Antrag • eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der bisherige Fischereischein noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist • wird der Fischereischein nicht im direkten Anschluss verlängert, ist eine Neubeantragung erforderlich • wurde der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen • in diesem Fall ist eine Erstaustellung notwendig Gültigkeit • kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt werden • der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt

So läuft es ab

Sie müssen einen Antrag stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Gut zu wissen

Fischereischein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Trier im Vergleich?

Trier7,60 € / 12,20 € / 16,90 € / 55,00 €
Rheinland-Pfalz2,60 € – 55,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Trier?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 7,60 Euro Jugendfischereischein • 12,20 Euro Sonderfischereischein • 16,90 Euro Jahresfischereischein • 55,00 Euro Fünfjahresfischereischein Nachlass • erfolgt unter Vorlage eines Nachweises für: • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Trier erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde, Wasserweg 7 - 9, 54292 Trier. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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