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Bewohnerparkausweis beantragen in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Trier bei: Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Pass/Meldewesen, Staatsangehörigkeiten - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken — Gebühr laut amtlicher Angabe: 200,00 € / 100,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Trier

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Pass/Meldewesen, Staatsangehörigkeiten - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

Viehmarktplatz 20, 54290 Trier

115

bewohnerparken@trier.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. • 200,00 Euro für 12 Monate • 100,00 Euro für 6 Monate Zahlungsart • als Vorauszahlung • bei online-Beantragung: Paypal, Wero oder Kreditkarte • mittels Vordruck: nach Eingang des Antrags wird die Rechnung postalisch zugesandt

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Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein. • Meldebestätigung (in Verbindung mit Reisepass) ist nicht erforderlich • zusätzlicher Hinweis zur Zulassungsbescheinigung Teil I: Kopie ist ausreichend

Voraussetzungen

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. • der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet Ausnahme: • Ist der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter, wird eine Nutzungsbestätigung des Halters über die dauerhafte und alleinige Nutzung des Fahrzeugs durch den Antragssteller erforderlich • z. B. bei Fahrzeugen von Studenten oder privat genutzten Firmen- und Dienstwagen

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Bearbeitungsdauer

• per digitaler Antrag 2 - 4 Werktage • per Antrag postalisch 2 - 4 Wochen

Gut zu wissen

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Beantragung • schriftlich mittels Vordruck • Online • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken • ab Januar 2025 ist möglich den Bewohnerparkausweis für 6 Monate zu beantragen • ab 01.03.2025 können auf einem Bewohnerparkausweis bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden • die Beantragung von mehr als einem Fahrzeug ist nur postalisch, per Fax oder per E-Mail möglich • mit dem Vordruck möglich, hier sind alle 3 Kennzeichen aufzuführen • es darf immer nur ein Fahrzeug in der Parkzone mit dem Original Ausweis stehen Bewohnerparkausweis • ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist Gültigkeit • grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden • Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen • das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt • nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet Bewohnerparkzonen • Informationen dazu siehe unter www.trier.de

Wie stehen die Gebühren in Trier im Vergleich?

Trier200,00 € / 100,00 €
Rheinland-Pfalz5,00 € – 255,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Trier?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. • 200,00 Euro für 12 Monate • 100,00 Euro für 6 Monate Zahlungsart • als Vorauszahlung • bei online-Beantragung: Paypal, Wero oder Kreditkarte • mittels Vordruck: nach Eingang des Antrags … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Trier erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Pass/Meldewesen, Staatsangehörigkeiten - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken, Viehmarktplatz 20, 54290 Trier. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Trier online?
Für Trier ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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