Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Taunusstein: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!
Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.
Frist jetzt prüfenBenötigte Unterlagen
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • ggf. aktuelle Meldebescheinigung • aktuelles Lichtbild nach der PassV (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei) • bisheriger Führerschein
Voraussetzungen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt: Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss • Vor 1953 - 19. Januar 2033 • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022 • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023 • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024 • 1971 oder später - 19. Januar 2025 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026 • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027 • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028 • 2008 - 19. Januar 2029 • 2009 - 19. Januar 2030 • 2010 - 19. Januar 2031 • 2011 - 19. Januar 2032 • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033 (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins) Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Gut zu wissen
Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner
Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?
Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Taunusstein?
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Taunusstein erledigen?
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Taunusstein online?
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Weitere Behördengänge in Taunusstein:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.