Fischereischein beantragen in Taunusstein: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Taunusstein
Bürgerbüro · Taunusstein
Aarstraße 150, 65232 Taunusstein
06128 241-0
buergerbuero@taunusstein.de
Gebühren (amtlich)
Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00 10-Jahresfischereischein 86,00 € 5-Jahresfischereischein 45,00 € 1-Jahresfischereischein 17,50 €
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben • Personalausweis oder Reisepass • ein aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“) • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
So läuft es ab
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen: • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins. • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“). • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen. • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt. Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins. • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweises oder Reisepass nach • Ihre Meldebehörde prüft die Unterlagen. Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
Gut zu wissen
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)]. Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers. Allgemeine Informationen Wer Fischerei ausüben möchte, braucht einen Fischereischein. Um einen Fischereischein beantragen zu können, müssen Sie das vierzehnte Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben. Die Fischereiprüfung gilt für unbeschränkte Zeit.
Wie stehen die Gebühren in Taunusstein im Vergleich?
| Taunusstein | 86,00 € / 45,00 € / 17,50 € |
| Hessen | 3,00 € – 86,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Taunusstein?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Taunusstein erledigen?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Taunusstein:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.