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Gewerbe abmelden in Stutensee: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe abmelden erledigen Sie in Stutensee bei: Gewerbeamt/ Gaststättenrecht · Stutensee.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stutensee

Gewerbeamt/ Gaststättenrecht · Stutensee

Rathausstraße 3, 76297 Stutensee

Mo-Fr 08:30-12:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

07244 969 3130

gewerbeamt@stutensee.de

Gebühren (amtlich)

Kosten gemäß Verwaltungsgebührensatzung C13 . Einsicht über nachfolgende Ebene im Bereich der Satzungen zum Herunterladen: hier

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Formulare & Anträge (amtlich)

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Voraussetzungen

Das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht kümmert sich um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Gewerbeordnung (GewO) und das Gaststättengesetz. Neben den erlaubnisfreien Betätigungen gibt es erlaubnispflichtige, voraussetzungs-bedürftige als auch überwachungsbedürftige Tätigkeiten.

Gut zu wissen

Das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht kümmert sich um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Gewerbeordnung (GewO) und das Gaststättengesetz. Neben den erlaubnisfreien Betätigungen gibt es erlaubnispflichtige, voraussetzungs-bedürftige als auch überwachungsbedürftige Tätigkeiten.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Stutensee?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Kosten gemäß Verwaltungsgebührensatzung C13 . Einsicht über nachfolgende Ebene im Bereich der Satzungen zum Herunterladen: hier
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Stutensee erledigen?
Zuständig ist: Gewerbeamt/ Gaststättenrecht · Stutensee, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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