Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Bewohnerparkausweis beantragen in Riesa: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Riesa bei: Untere Verkehrsbehörde · Riesa — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,70 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Riesa

Untere Verkehrsbehörde · Riesa

Rathausplatz 1, 01589 Riesa

+49 3525 700 244

uvb@stadt-riesa.de

Gebühren (amtlich)

Für die Erteilung des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,70 € pro Jahr plus Auslagen (Hülle) erhoben.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Führerschein • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Riesa — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen. • Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. • Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist. Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.

So läuft es ab

Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag ) . Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen. Onlineantrag Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie zumeist ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist für diesen Dienst erforderlich. Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Fristen

Wer • in einem von der Parkregelung betroffenen Gebiet tatsächlich wohnt und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, • über ein eigenes Fahrzeug verfügt bzw. die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen kann sowie • keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit auf Privatfläche hat, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Bei Fahrzeugwechsel ist die Änderung des Bewohnerparkausweises zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Der Nachweis hat durch die Vorlage des neuen Zulassungsscheines zu erfolgen. Verlängerungsanträge sind schriftlich mit Antragsformular oder formlos vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen. Der Fahrzeugschein und der Personalausweis sind dabei vorzulegen. Der neue Parkausweis wird sofort im Tausch der alten Karte ausgestellt. Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen: • Vollmacht • Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten

Gut zu wissen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz. Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Wie stehen die Gebühren in Riesa im Vergleich?

Riesa30,70 €
Sachsen0,52 € – 170,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Riesa?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Erteilung des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,70 € pro Jahr plus Auslagen (Hülle) erhoben.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Riesa erledigen?
Zuständig ist: Untere Verkehrsbehörde · Riesa, Rathausplatz 1, 01589 Riesa. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Riesa online?
Für Riesa ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns