Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Remscheid: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Remscheid
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Bußgeld, Fahrerlaubnisangelegenheiten · Remscheid
Elberfelder Straße 32-36, 42853 Remscheid
Gebühren (amtlich)
• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins
Voraussetzungen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein (rosa o. grau) oder einen Kartenführerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank. Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet. Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie der Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. Die jeweiligen Umtauschfristen und weitere Informationen unserer Fahrerlaubnisbehörde finden Sie unter "Weiterführende Links".
Gut zu wissen
Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Remscheid?
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Remscheid erledigen?
Geht „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Remscheid online?
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Remscheid:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.