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Fischereischein beantragen in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Potsdam bei: 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug · Potsdam — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 2,50 € / 10,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Potsdam

3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug · Potsdam

Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam

0331 2891748

Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR (Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw) • 10,00 Euro - Zweitschrift eines Fischereischeins • bar • ec-Karte

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Fischereischeinerteilung • aktuelles Passbild • Nachweis der Sachkunde (Zeugnis über die Anglerprüfung, Berufsausbildungsnachweis, Diplom etc.) mit Ausnahme des Jugendfischereischeines

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden) Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen • Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist, • Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist, • Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde

So läuft es ab

• Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde • Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises • Zahlung der Gebühr • Erteilung des Dokuments Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.

Gut zu wissen

Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) durch die zuständige Fischereibehörde. Diese wird erteilt: • für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten; • für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten. Fischereischeine für Berufsfischer können Personen erhalten, die • eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen, • eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben oder • als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen von der Fischereibehörde durchgeführten Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Geltungsbereich der Fischereischeine ist auf diese Gewässer zu begrenzen. Fischereischeine für Angler können Personen erhalten, die eine Anglerprüfung bestanden haben, in der ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften nachgewiesen wurden, Der Fischereischein wird nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster unbefristet erteilt. Ein Fischereischein ist u.a.

Wie stehen die Gebühren in Potsdam im Vergleich?

Potsdam25,00 € / 2,50 € / 10,00 €
Brandenburg2,50 € – 40,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Potsdam?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR (Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw) • 10,00 Euro - Zweitschrift eines Fischereischeins • bar • ec-Karte
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Potsdam erledigen?
Zuständig ist: 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug · Potsdam, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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