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Wohnsitz abmelden in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Oldenburg bei: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Bürgerbüro Mitte · Oldenburg

Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

Bürgerbüro Nord · Oldenburg

Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig. Allgemeine Informationen Gesamtthemenübersicht Wohnsitz Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie ins Ausland verziehen. Die Abmeldung kann nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.

So läuft es ab

nicht angegeben Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord wie folgt vorgenommen werden: • online • persönlich oder • schriftlich anhand des Abmeldeformulars. Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt. Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.

Fristen

nicht angegeben Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland, muss der aufgegebene Wohnsitz nicht abgemeldet werden, sondern der neue Wohnsitz nur angemeldet werden.

Gut zu wissen

Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

0 / 13 erledigt

Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

Verträge & Stellen

Familie

Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung

Frist, Unterlagen und Online-Dienste für Ihre neue Stadt — amtlich und aktuell.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Oldenburg online?
Ja — Oldenburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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