Unterhaltsvorschuss beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Oldenburg
Unterhaltsvorschuss · Oldenburg
Bergstraße 25, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 235-4444
unterhaltsvorschuss@stadt-oldenburg.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Das Antragsformular Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich: • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel • die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens • die aktuelle Steuerkarte • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung • Einkommensnachweise über: • Kindergeld • gegebenenfalls Halbwaisenrente • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein: • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt. • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet). • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben. Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln. Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)? Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn es • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise Unterhalt in Höhe des gesetzlich geregelten Mindestunterhalts erhält. Kinder zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr haben unter den obigen Voraussetzungen einen Anspruch, wenn das Kind keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt. Nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie selbst oder ihr alleinerziehender Elternteil eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und für ihre Aufenthaltserlaubnis Unterhaltsvorschussleistungen gesetzlich vorgesehen sind.
So läuft es ab
• Antragstellung • Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale • Bewilligung oder Ablehnung - 3a. Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung Was müssen Sie tun, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten? Sie müssen bei dem für Sie zuständigen Amt für Jugend und Familie einen schriftlichen Antrag stellen. Das Antragsformular sowie das dazugehörige Merkblatt und das Ergänzungsblatt für Kinder von 12 bis 17 Jahren finden Sie unter dem Punkt Formulare unten auf dieser Seite. Es ist nicht erforderlich, dass sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss persönlich abgeben. Er kann an folgende Anschrift gesandt werden: Stadt Oldenburg - Amt für Jugend und Familie Fachdienst Verwaltung und Finanzen Bergstraße 25 26122 Oldenburg oder dort in den Hausbriefkasten eingeworfen oder an der Infothek abgegeben werden. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben oder Hilfe benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zu den angegebenen Öffnungszeiten unter dem Reiter „An wen muss ich mich wenden“.
Gut zu wissen
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben. Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes. Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2025 in Niedersachsen: • für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 Euro pro Monat • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 Euro pro Monat • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 Euro pro Monat Nach Vollendung des 12.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Geht „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Oldenburg online?
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Weitere Behördengänge in Oldenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Unterhaltsvorschuss beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.